Versicherungsschutz von Ehrenamtlern

Ehrenamtliche, die nicht gesetzlich unfallversichert oder über eine Trägerorganisation abgesichert sind, erhalten einen kostenlosen Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz durch die Landesversicherungen NRW.

Haftpflichtversicherungsschutz
Versichert ist das Engagement Ehrenamtlicher in rechtlich unselbstständigen Vereinigungen, für die kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht, also beispielsweise freie Initiativen, Selbsthilfegruppen oder nicht eingetragene Vereine.

Unfallversicherungsschutz
Die Landesversicherung schützt alle ehrenamtlich freiwillig tätigen Menschen in Nordrhein-Westfalen. Für den Versicherungsschutz des Landes ist keine Anmeldung der Engagierten oder von Initiativen, Gruppen oder Projekten nötig. Die Kosten der Versicherungen bezahlt das Land. Ehrenamtliche müssen selbst keine Prämie zahlen.

Details finden Sie im Flyer Sicherheit im Ehrenamt
Das Formular für Schadensanzeigen sowie weitere Informationen zum bürgerschaftlichen Engagement finden Sie auf der vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen herausgegebenen Website www.engagiert-in-nrw.de .